Verbraucherhinweise
Regelungen und Gesetze
Artenschutz/CITES II
Seit Januar 2017 sind alle Palisanderarten (engl. Rosewood) unter Artenschutz gestellt, im CITES Anhang II (nicht zu verwechseln mit besonders geschützten Arten unter Anhang I).
Falls ein Artikel Palisander enthält, ist dieser besonders gekennzeichnet und in unserer Holzbuchführung registriert. Hierbei handelt es sich ausschließlich um nachgewiesene Vorerwerbsware, die beim Regierungspräsidium Darmstadt unter Az. V 51.1-1.6-R 22.4 registriert ist.
Der Verkauf erfolgt unter dem Vermerk: „Herkunftsnachweis Artenschutz nach §46 BNatSchG in Übereinstimmung mit Verordnung (EG) 338/97: Diese Lieferung enthält Hölzer, die seit dem 02.01.2017 auf Anhang II WA* gelistet sind“, mit Angabe von Vorbesitzware, Bezeichnung, Gewicht, Datum und Holzbuchführungsvermerk der identische Daten enthält**.
Vom 01.01.2017 bis 15.12.2019 wurden personenbezogene Daten des Käufers in der Holzbuchführung erfasst und dem Bundesamt für Naturschutz übermittelt. Seit 15.12.2019 werden KEINE personenbezogenen Daten mehr in der Holzbuchführung registriert, da ab diesem Datum artenschutzrechtliche Bestimmungen für fertige Musikinstrumente mit Bestandteilen aus Palisander der Art Dalbergia Latifolia entfallen. Dem Bundesamt für Naturschutz BfN sind keine personenbezogenen Daten mehr zu übermitteln. Zolltechnische Übermittlungen von Personendaten bleiben bestehen.
Weitere Informationen zu unter CITES II gelisteten Holzarten:
- Generell besteht für Arten auf CITES Anhang II kein Handelsverbot. Lediglich besteht die Nachweis-/Dokumentationspflicht. Fertige Musikinstrumente fallen seit 15.12.2019 nicht mehr unter CITES Regularien (Fußnoten-Regelung).
- Für den reinen Besitz sind keine Nachweisdokumente erforderlich.
- Bei Wiederverkauf ist der Vorbesitz vor dem 02.01.2017 bzw. der Handelsverlauf nach dem 02.01.2017 nachzuweisen und dem Käufer zu übergeben.
- Bei Reisen innerhalb der EU sind keine Vorkehrungen zu treffen.
- Bei der Reise in ein Nicht-EU Land ist die Mitnahme von Musikinstrumenten, die betroffene Hölzer beinhalten, ohne Vorlage von Dokumenten gestattet, sofern das Gewicht der von CITES II betroffenen Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen weniger als 10kg beträgt. Das Gewicht von Transportbehältnissen und Zubehör wird nicht mit eingerechnet. Diese Regelung gilt nur für die persönliche Mitnahme aus nicht kommerziellen Gründen. Ein Musiker auf Reisen (auch wenn er auf Konzertreise ist) gilt nach internationalen Abkommen auch als Privatperson und seine (Konzert-)Reise als nicht-kommerziell.
Weitere Informationen hält das Bundesamt für Naturschutz bereit unter www.bfn.de
*Washingtoner Artenschutzabkommen / ** Datenschutzbestimmungen werden hierdurch nicht berührt.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Gesetz / WEEE-Richtlinie
Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) wurde durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) in deutsches Recht umgesetzt.
Wir sind bei der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (EAR) mit den Marken SCHATTEN DESIGN und CUNTZ mit der WEEE-Reg.-Nr. DE19913059 registriert.
Hinsichtlich der von uns an private Endverbraucher abgegebenen Artikel betreffend des ElektroG, übernimmt die take-e-way GmbH in unserem Auftrag die Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten. Unsere Rücknahme-Verpflichtung aus dem ElektroG ist über die take-e-way GmbH abgedeckt.
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt gebracht werden, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Geräte mit dieser Kennzeichnung dürfen nicht über den Restmüll entsorgt, sondern müssen durch die Sammelstellen der Wiederverwertung zugeführt werden. Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
Verpackungsgesetz / VerpackG
Hinsichtlich der von uns in Umlauf gebrachten lizenzierungspflichtigen Verpackungen, hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflicht nach § 13 g Abs. 2 AWG dem Dualen System ZENTEK angeschlossen. Vertragspartner ist die take-e-way GmbH, die in unserem Auftrag die Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten übernimmt. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister LUCID führt uns laut VerpackG unter Reg.-Nr.: DE 1321286801245.
Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Achten Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.
Bitte beachten Sie, dass alle Produkte von uns ohne Batterien geliefert werden, auch wenn für deren ordnungsmäßen Betrieb eine Batterie erforderlich ist, und wir keine Batterien verkaufen. Demnach sehen sie bitte von Rücksendungen von Batterien/Akkus an uns ab.